Dienstleistungen der Stadtverwaltung
Stand 08.2022
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Nachtarbeit - Genehmigung
Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. -
Nachtbriefkästen
Post, die in den Nachtbriefkasten bis 0:00 Uhr eingeworfen wird, wird noch mit dem korrekten Eingangsdatum auf dem Briefumschlag versehen. -
Nachtspeicherofen
Bei Ausbau, Handhabung und Entsorgung von Nachtspeicheröfen ist besondere Vorsicht geboten. -
Nahverkehrsplanung
Planung des öffentlichen Nahverkehrangebotes in Solingen -
Namensänderung
Das Standesamt ist aktuell nur per Telefon oder E-Mail zu erreichen. Wie bitten um Verständnis und bemühen uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung aller Anfragen und Anliegen.
Es gibt verschiedene Arten von Namensänderungen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren. -
Natur- und Umweltschutz: Anhörungen, Ordnungsverfügungen, Bußgeldverfahren
Entgegennahme von Äußerungen zu Anhörungen, Beratung der Beteiligten in ordnungsbehördlichen Verfahren des Natur- und Umweltschutzes. -
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind besondere Einzelschöpfungen der Natur, wie z. B. Bäume, Baumgruppen, Felsaufschlüsse oder auch "kleine Naturschutzgebiete", wie z. B. die Widderter Wiesen. -
Nebenwohnung anmelden
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung bezogen? -
Netzwerkarbeit zur Integration
Regelmäßiger Austausch und enge Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und Netzwerkpartnern in der Umgebung -
Nichtraucherschutz - Rauchverbot
In Gaststätten, Restaurants, Imbißbetrieben etc. gilt ausnahmslos ein generelles Rauchverbot. -
Niederschlagswasserversickerung: Erlaubnis
Das Einleiten von unverschmutzem Niederschlagswasser in den Untergrund oder in einen Bach bedarf immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis, da sie die Benutzung eines Gewässers (Grund- oder Oberflächengewässer) darstellt. -
Notarzteinsatz
Durchführung medizinischer Sofortmaßnahmen am Einsatzort bei akuten Notfällen. -
Notschlafstelle / Jugendschutzstelle "Die 10"
Inobhutnahmestelle für Jugendliche und Notschlafstelle für junge Volljährige zur Übernachtung, Beratung, Begleitung -
Nutztiere: Haltung
Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere ist beim Bergischen Veterinär- und Lebensmitttelüberwachungsamt anzuzeigen.