Pflegekinder - Formen der Pflege
Stand 27.08.2020
Vollzeitpflege als Dauerpflege
Das Kind lebt voll integriert in der Pflegefamilie bis zu seiner Verselbstständigung. Es wird von den Pflegeeltern wie ein eigenes Kind betreut und erzogen. In den allermeisten Fällen üben die Pflegeeltern jedoch nicht die elterliche Sorge aus. Schwerwiegendere Entscheidungen (zum Beispiel Auswahl von Kindergarten oder Schule, Entscheidung über nicht dringende Operationen) müssen die Pflegeeltern daher gemeinsam mit den Eltern oder – falls die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben – mit dem Vormund des Kindes treffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes unterstützen die Pflegeeltern, wenn es Entscheidungen mit den Eltern zu regeln gibt. Alle alltäglichen Entscheidungen werden von den Pflegeeltern getroffen.
Umgangsskontakte zu der Herkunftsfamilie – in der Regel zu den Eltern, möglicherweise aber auch zu den Großeltern, zu denen das Kind eine Beziehung hat – finden regelmäßig, meist einmal im Monat, statt. Bei den Umgangskontakten werden die Pflegeeltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes unterstützt. Sie finden in den Räumen des Pflegekinderdienstes statt.
Kontakt
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Telefon: 0212 / 290-5379
Telefax: 0212 / 290-74 5379Rathaus
Walter-Scheel-Platz 1
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Rathaus
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Montag
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