Starkregen - Hochwasser in Unterburg
Häufig gestellte Fragen
Gibt es steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Geschädigte?
Die Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Deshalb haben Oberbürgermeister Tim Kurzbach und Stadtkämmerer Ralf Weeke entschieden, den betroffenen Solinger Bürger:innen und Unternehmen mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen entgegenzukommen.
Grund- und Gewerbesteuer
Zinsfreie Stundung
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Oktober 2021 unter Darlegung der Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern beantragen. Ebenfalls können Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen der Gewerbesteuer gestellt werden.
Die Stundungen werden längstens bis zum 31. Januar 2022 gewährt. Auf Stundungszinsen wird verzichtet.
Gleiches gilt für die Grundsteuer der betroffenen Grundstücke.
Erlass
Über Erlassmöglichkeiten kann im Rahmen des § 33 GrStG entschieden werden. Hierfür ist ein Antrag bis zum 31. März 2022 erforderlich.
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Ebenso wird für nachweisbar unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Vollstreckungsschuldner von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Januar 2022 abgesehen. In den betreffenden Fällen werden die im Zeitraum vom 14. Juli 2021 bis zum 31. Januar 2022 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Januar 2022 erlassen.
Kontakt
-
Frau Mbuyi
Abteilungsleiterin
GewerbesteuerTelefon: 0212 / 290-3611
Telefax: 0212 / 290-3606Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 221geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Herr Speck
Sachgebietsleiter
GewerbesteuerTelefon: 0212 / 290-3736
Telefax: 0212 / 290-3606E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 219geöffnet / erreichbar:
Montag - Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung -
Frau Schäfer
GrundsteuerTelefon: 0212 / 290-4548
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer O.03geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
Frau Ninow
Abteilungsleiterin
GrundsteuerTelefon: 0212 / 290-4330
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer U.05geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
Frau Reitz
Sachgebietsleiterin
VollstreckungTelefon: 0212 / 290-6484
Telefax: 0212 / 290-6495E-Mail: vollstreckung@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 136geöffnet / erreichbar:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00 -
Frau Porombka
Sachgebietsleiterin
VollstreckungTelefon: 0212 / 290-6402
Telefax: 0212 / 290-6495E-Mail: vollstreckung@solingen.de
Verwaltungsgebäude
Bonner Straße 100
42697 Solingen
Zimmer 135geöffnet / erreichbar:
Montag bis Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
auch 14:00 - 17:00