Abfälle: Entsorgung außerhalb zugelassener Anlagen
Abfälle dürfen zur Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen gelagert, behandelt oder abgelagert werden. Die Behörde darf Ausnahmen zulassen.
In Betracht kommen beispielsweise einmalige befristete Abfalllagerungen, Aufbringung von Boden oder Grünabfall.
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