Grundabgaben: Schmutzwasser
Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.
Gebührenpflichtig sind
- die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
- die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Frischwasserbezugs.
Reduzierung der Schmutzwassergebühr
Wird Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens oder anderweitig so genutzt, ohne dass dadurch Abwasser entsteht, kann durch den Einbau eines Zwischenzählers die Schmutzwassergebühr um diese Menge reduziert werden.
Vorgehensweise
- Kaufen Sie einen geeichten Zwischenzähler. Dieser ist zum Beispiel in Baumärkten oder im Sanitärfachhandel erhältlich.
- Einbau des Zählers durch einen Installateur vor der gewünschten Zapfstelle wie zum Beispiel dem Gartenwasserhahn.
- Schriftliche Mitteilung an die Technischen Betriebe Solingen über das Einbaudatum, die Zählernummer, die Kopie des Kaufbeleges/ der Rechnung des Installateurs und den Zählerstand per Brief, Fax oder E-Mail. Oder Sie machen ein Foto und senden uns dieses über unser Bürgerkonto - der Link steht unten.
- jährlich eine schriftliche Mitteilung - auch über unser Bürgerkonto, per Fax oder E-Mail - an die Technischen Betriebe Solingen über den aktuellen Zwischenzählerstand.
Achten Sie dabei unbedingt auf die Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides über die Schmutzwassergebühren!
Downloads
- Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr
Informationsblatt
(PDF 129 KB) - Entsorgungssatzung
(PDF 571 KB) - Entwässerungssatzung
(PDF 532 KB) - Einzugsermächtigung Stadt Solingen
(PDF 412 KB) - Gebührenübersicht
(PDF 243 KB) - Kauf/Verkauf von Grundbesitz - Informationsblatt
(PDF 38 KB)
Weiterführende Informationen
Kontakt
-
Frau Muhr
Gemarkung Ohligs (nur PLZ-Bereiche 42697 und 42719) Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxx.xTelefon: 0212 / 290-4359
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
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8:00 - 16:00 Uhr
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Frau Skowasch
Gemarkung Wald Kassenzeichen 8.8001.62xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4346
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
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Frau Melcher
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Frau Ruccius
Gemarkungen Solingen und Gräfrath Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4461
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Frau Klauser
Gemarkungen Höhscheid und Burg Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4334
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