Grundabgaben: Abfallentsorgung
Für die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall erhebt die Stadt Solingen eine Entsorgungsgebühr.
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr wird durch die Menge und Größe der vorhandenen Bio- und Restmülltonnen bestimmt. Die Änderung des vorhandenen Tonnenbestands kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen.
Informationen zur Gebührenpflicht:
- Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die Eigentümer/ Eigentümerinnen der angeschlossenen Grundstücke.
- Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.
- Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist.
Informationen zum Eingentumswechsel:
z. B. durch Kauf oder Verkauf
- Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch. Das Amtsgericht gibt die Information darüber direkt an die Technischen Betriebe Solingen weiter.
Downloads
- Biotonne- Antragsformular
(PDF 1 MB) - Blaue/ gelbe Tonne: Änderung des Tonnenbestands -Formular
(PDF 58 KB) - Graue Tonne: Änderung des Tonnenbestandes Formular
(PDF 1,1 MB) - Einzugsermächtigung Stadt Solingen
(PDF 412 KB) - Gebührenübersicht
(PDF 243 KB) - Kauf/Verkauf von Grundbesitz - Informationsblatt
(PDF 38 KB) - Abfallwirtschaftssatzung
(PDF 2,4 MB)
Kontakt
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Frau Zander
Gemarkungen Wald und Burg; Kassenzeichen 8.8001.62xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4345
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer U.01geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
Herr Schönfeld
Gemarkung Ohligs; Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4358
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer U.01geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
Frau Rödder
Gemarkungen Höhscheid und Gräfrath; Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4333
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
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Zimmer U.02geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
Herr Wege
Gemarkungen Solingen und Dorp; Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.24xx.xxxx.xTelefon: 0212 / 290-4324
Telefax: 0212 / 290-4360E-Mail: tbs.grundabgaben@solingen.de
Verwaltungsgebäude A
Dültgenstaler Straße 61
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8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr