Kostenersatz für Hausanschlüsse
Die Kosten für die Erstellung einer Grundstücksaschlussleitung begleichen zunächst die Technischen Betriebe Solingen und geben sie dann über den Kostenersatzbescheid an den Grundstückseigentümer weiter.
Um die öffentliche Abwasseranlage (Kanal) nutzen zu können, muss eine Anschlussleitung zu dem anzuschließenden Grundstück hergestellt werden.
Diese Anschlussleitung teilt sich in zwei Streckenabschnitte, die Grundstücksanschlussleitung (GA) und die Hausanschlussleitung (HA):
1. Grundstücksanschlussleitung (GA):
Dies ist der Streckenabschnitt in der öffentlichen Straße, vom Kanal bis an die in der Örtlichkeit erkennbare Grundstücksgrenze oder den Revisionsschacht.
- Bei Kanalneubaumaßnahmen wird die GA wird bereits während der Baumaßnahme von dem Bauunternehmer hergestellt, der auch den Kanal baut.
- Bei Gebäudeneubaumaßnahmen an bereits vorhandenen, öffentlichen Kanal wird die GA wird im Auftrag des Bauherrn an die TBS neu hergestellt.
Für jede GA wird eine separate Rechnung erstellt, die zunächst durch die Technischen Betriebe Solingen geprüft, gegebenenfalls korrigiert und bezahlt wird. Diese Rechnung wird später ohne weitere Aufschläge durch einen sogenannten Kostenersatzbescheid für Grundstücksanschlüsse an die Abwasseranlage an den Grundstückseigentümer weitergereicht, denn die Kosten für die Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung sind durch den Grundstückseigentümer zu erstatten (gem. § 27 EntwS).
2. Hausanschlussleitung (HA):
Dies ist der Streckenabschnitt auf dem privaten Grundstück von der Grundstücksgrenze bis zum anzuschließenden Gebäude. Für die Herstellung dieses Leitungsstückes ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.
Downloads
- Entwässerungssatzung
(PDF 571 KB) - Entsorgungssatzung
(PDF 165 KB)
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