Bordsteinabsenkung für eine Zufahrt
Wenn Sie eine Bordsteinabsenkung durchführen möchten, müssen Sie dazu zwingend einen Antrag stellen.
Diese Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur von zugelassenen Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Der Meister des Bereiches Straßenunterhaltung führt eine Ortsbesichtigung durch und legt fest wie die Bordsteinabsenkung durchgeführt werden muss.
Die entgültige Aufbruchgenehmigung einschließlich der Auflagen geht Ihnen anschließend schriftlich zu.
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- Antrag auf Aufbruchgenehmigung
(PDF 52 KB)
Kontakt
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Herr Laschet
SachgebietsleiterTelefon: 0212 / 290-4792
Telefax: 0212 / 290-4799E-Mail: p.laschet@solingen.de
Verwaltungsgebäude G
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42719 Solingen
Zimmer E.11geöffnet / erreichbar:
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