Straßen- und Gehwegreinigung
Ein sauberes Stadtbild trägt zur Lebensqualität bei.
Die Straßenreinigung führt im Rahmen der Stadtbildpflege im gesamten Stadtgebiet die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Fußgängerzonen durch. Gleichzeitig pflegen die Mitarbeiter dieses Bereiches das die Straßen umgebende Grün und halten es sauber.
Für die Straßenreinigung ist eine Gebühr zu entrichten, die sich nach der an die Straße grenzenden Grundstückslänge richtet. Das in der Straßenreinigungssatzung enthaltene Straßenverzeichnis zeigt, welcher Reinigungsklasse die Straßen zugeordnet ist und wie oft diese Straße gereinigt wird. Je öfter gereinigt wird, desto höher fällt auch die Gebühren sind. Die Satzung steht im Downloadbereich zur Ansicht bereit.
Einige Durchgangsstraßen werden nicht von den Technischen Betrieben Solingen, sondern vom Straßenbetrieb NRW gereinigt. Beschwerden zum Zustand dieser Straßen richten Sie bitte direkt dorthin. Eine Liste der Straßen, die vom Straßenbetrieb NRW gereinigt werden, halten wir zum Download bereit.
Gehwege werden von den Anliegern gereinigt
Die Reinigung der Gehwege ist in Solingen Aufgabe der Anlieger. Der jeweilige Grundstückseigentümer hat die Verpflichtung, den Gehweg vor seinem Grundstück sauber zu halten. Die konkreten rechtlichen Vorgaben zur Anliegerverpflichtung sind im § 3 der Straßenreinigungssatzung in der aktuellen Fassung geregelt. Wenn Sie mehr Details wissen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise. Ob und wie oft ihre Straße gereinigt wird, können Sie dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung entnehmen.
Die Anliegerverpflichtung zur unverzüglichen Säuberung des Gehweges nach Bedarf bezieht sich auch auf die Winterwartung. Hierbei geht es um die in der Straßenreinigungssatzung geregelte Verpflichtung, die Gehwege von Schnee und Eis frei zu halten. Beachten Sie bitte die Informationen zum Winterdienst.
Downloads
- Straßenreinigung - Flyer
(PDF 4 MB) - Straßenreinigungsgebühr - Übersicht
(PDF 39 KB) - Veranlagung von Hinterliegergrundstücken - Informationsblatt
(PDF 78 KB) - Straßenreinigungssatzung
(PDF 518 KB) - Liste der Bundes- und Landesstraßen in Solingen
(PDF 37 KB)
Kontakt
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Verwaltungsgebäude H
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen
Zimmer E.21geöffnet / erreichbar:
Persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr -
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